Wichtige rechtliche Hinweise: Nach einem BGH-Urteil ist der im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer zahlungspflichtig. Käufer und Verkäufer können selbst untereinander regeln, wer ab wann die monatlichen Hausgeldzahlungen übernimmt.
Mit dem vereinbarten Besitzübergang gehen Nutzen und Lasten der Einheit auf den Käufer über. Mitglied der Eigentümergemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten wird er mit der Umschreibung im Grundbuch. Es besteht kein Anspruch auf eine zeitanteilige Jahresabrechnung. Der Ausgleich ist im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln. Bis zur endgültigen Umschreibung im Grundbuch bleibt die Haftung des Verkäufers bestehen. Nur bei einem Funk-Ablesesystem werden Heizungs- und Wasserverbräuche automatisch zum Monatswechsel erfasst. Stimmrecht, Einladung und Teilnahme an der Eigentümerversammlung stehen bis zur Umschreibung im Grundbuch dem Verkäufer zu — der Käufer kann mit dessen Vollmacht teilnehmen und abstimmen. Was das genannte Datum bewirkt Ab diesem Datum führen wir den Käufer als Eigentümer der Einheit.
Einladung, Unterlagen und Teilnahme an der Eigentümerversammlung laufen ab diesem Datum über den Käufer; bis zur Umschreibung im Grundbuch handelt er mit Vollmacht des Verkäufers. Eine gemeinsame Teilnahme beider ist nicht vorgesehen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung – insbesondere Sonderumlagen – wirken dann für den Käufer. Mit Nutzen und Lasten gehen auch die Abrechnungsspitzen über: Guthaben zahlen wir an den Käufer aus, Nachzahlungen erheben wir bei ihm. Der Verkäufer erhält keine Guthaben mehr und wird nicht mehr belastet. Dies ist ausdrücklich so vom Gesetzgeber geregelt. Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Verwaltung gehen zu diesem Datum auf den Käufer über; der Ausgleich untereinander ist allein zwischen Käufer und Verkäufer zu regeln. ⚠ Wichtig für die Hausverwaltung
Das hier eingetragene Datum muss dem unten angekreuzten Ereignis entsprechen.
Der Käufer übernimmt die Hausgeldzahlung ab dem *
Ab diesem Datum buchen wir das monatliche Hausgeld ab — bitte sorgfältig prüfen, der Wert geht direkt in die Buchhaltung.
Das genannte Datum entspricht folgendem Ereignis: *
Ab dem Datum der Schlüsselübergabe gehen Nutzen und Lasten auf Sie über. Das Hausgeld ist ab diesem Tag von Ihnen zu entrichten.
Im notariellen Kaufvertrag ist ein Übergangsstichtag festgelegt. Ab diesem Datum sind Sie zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet.
Mit der Eigentumsumschreibung werden Sie rechtlich als Eigentümer erfasst. Ab diesem Datum ist das Hausgeld von Ihnen zu entrichten.
Weicht dieses Datum von dem angekreuzten Ereignis ab, gilt dennoch ausdrücklich das hier eingetragene Datum: Wir übernehmen es verbindlich als Stichtag für den Eigentümerwechsel in unser Verwaltungssystem; eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Käufer und Verkäufer bestätigen dieses Datum mit ihrer Unterschrift ausdrücklich.
Zum Eintrag im Grundbuch: Maßgeblich ist allein der Grundbuchauszug, der den Käufer bereits als Eigentümer ausweist. Nicht ausreichend sind der notarielle Kaufvertrag, eine Auflassungsvormerkung, die Eintragungsmitteilung des Notars, ein Grundsteuer- oder Grundabgabenbescheid sowie Schreiben der Gemeinde oder des Finanzamts.
Der Grundbuchauszug liegt vor und wird mit dem unterschriebenen Formular eingereicht.