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Wohnungsgeber­bescheinigung anfordern.

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchen Sie die Bestätigung des Wohnungsgebers. Fordern Sie sie hier an — wir senden sie per E-Mail.

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Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung und zur ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).

Einzelheiten — auch zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch — stehen in unseren Datenschutzbestimmungen.

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Die Wohnungsgeberbescheinigung brauchen Sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wir stellen sie aus und senden sie Ihnen per E-Mail zu.

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Wir stellen die Wohnungsgeberbescheinigung aus und senden sie Ihnen per E-Mail zu — in der Regel noch am selben Werktag.