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Tagesordnungspunkt einreichen.

Sie möchten einen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung bringen? Reichen Sie ihn strukturiert ein — wir bestätigen den Eingang.

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Ihr Tagesordnungspunkt
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Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung und zur ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO).

Einzelheiten — auch zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch — stehen in unseren Datenschutzbestimmungen.

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Damit ein Punkt auf die Tagesordnung kommt, muss er rechtzeitig vor der Einladung vorliegen. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail.

Antrag eingegangen!

Ihr Tagesordnungspunkt liegt uns vor. Wir prüfen ihn für die nächste Versammlung und melden uns bei Rückfragen.